Im Glossar finden Sie Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen zum Thema Krankenversicherung und dem Schweizer Gesundheitssystem.
Prämie
Der Beitrag, welcher der Versicherungsnehmer für den Versicherungsschutz monatlich bezahlt.
Jahresfranchise
Die Franchise ist der Betrag, der selbst bezahlt werden muss, bevor die Krankenkasse einen Anteil der Kosten übernimmt. Wenn die Kosten die Franchise übersteigen, übernimmt die Krankenversicherung die übersteigenden Kosten, abzüglich des Selbstbehalts (bis maximal CHF 700.- pro Jahr). Zum Jahresanfang beginnt die Franchise jeweils neu zu zählen. Die Zusammensetzung der Kostenbeteiligung ist im Krankenversicherungsgesetz (KVG Art. 64) geregelt.
Selbstbehalt
Nachdem die Jahresfranchise erreicht wurde, bezahlt der Versicherungsnehmer jeweils 10 % der Arztkosten bis maximal CHF 700.- pro Jahr. Bei Kindern beträgt der Selbstbehalt maximal CHF 350.- pro Jahr. Sobald die Franchise und der Selbstbehalt vollständig bezahlt wurden, übernimmt die Krankenversicherung ab der nächsten Rechnung 100 % der Kosten, sofern es sich um eine versicherte Behandlung handelt. Die Zusammensetzung der Kostenbeteiligung ist im Krankenversicherungsgesetz (KVG Art. 64) geregelt.