Kündigung – Was muss beachtet werden?
Sie möchten Ihre Krankenversicherung wechseln, weil Sie Ihre zu teuer finden? Oder weil ein anderer Versicherer attraktivere Leistungen anbieten kann? Der Krankenversicherungswechsel kann relativ schnell und unkompliziert stattfinden. Wichtig ist, dass Ihre alte Krankenversicherungspolice fristgerecht gekündigt wird. Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen wie zum Beispiel die Kündigungsfristen.
Krankenversicherungsvergleich 2020
Möchten Sie Prämien einsparen? Hier finden Sie alle Prämien für den Krankenversicherungswechsel
Kündigung der Krankenversicherung: so wird gekündigt
Bei der Grundversicherung handelt es sich um eine obligatorische Sozialversicherung in der Schweiz. Dementsprechend sind die Vorschriften für die Einhaltung der Versicherungspflicht äusserst streng. Aus diesem Grund muss die Kündigung immer schriftlich erfolgen. Damit Sie eine Sendungsnummer für die Verfolgung haben, empfehlen wir Ihnen die Kündigung eingeschrieben zu senden. So haben Sie den Beweis, dass Sie fristgerecht gekündigt haben. Die Kündigung kann auch persönlich am Schalter abgegeben werden.
Ihr Kündigungsschreiben sollte folgende Angaben enthalten:
Die Kündigung kann gerne bei uns Online erstellt werden ¬– Hier kommen Sie zur Vorlage
Wenn Sie Ihre Kündigung kündigen möchten, dürfen Sie keine offenen Rechnungen bei Ihrer Krankenversicherung haben. Die Kündigung wird erst akzeptiert, wenn der alte Versicherer der neuen Krankenversicherung bestätigt, dass Sie ab dem neuen Jahr bei ihnen versichert sind. Sie bleiben bei Ihrer alten Versicherung versichert, wenn Sie es verpassen, rechtzeitig eine neue obligatorische Krankenpflegeversicherung abzuschliessen.
Welche Kündigungsfrist gilt für die obligatorische Krankenpflegeversicherung?
In der Regel gibt es jedes Jahr Anpassungen der Versicherungsprämien. Die entsprechenden Krankenversicherungen müssen bis spätestens bis Ende Oktober die Prämien für das kommende Jahr veröffentlichen. Die Prämien werden mittels Versicherungspolice mitgeteilt, diese erhalten Sie per Post. Wenn Sie nicht zufrieden sind oder mit den neuen Konditionen nicht einverstanden sind, können Sie die die Grundversicherung kündigen. Der nächstmögliche Termin ist immer Ende Dezember. Dabei ist wichtig, dass die Kündigungsfrist von einem Monat beachtet wird. Das heisst, Das Kündigungsschreiben muss bis spätestens am 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eingehen.
Wenn Sie die ordentliche Krankenpflegeversicherung mit freier Arztwahl (Basis Modell) und eine Jahresfranchise über CHF 300.- haben, können Sie die Grundversicherung auch unterjährig kündigen. In dem Fall wird per 30. Juni gekündigt. Die Kündigung muss dem Vorversicherer bis spätestens 31. März vorliegen.
Welche Kündigungsfristen gelten in den Zusatzversicherungen?
Die Zusatzversicherungen können unabhängig von der Grundversicherung gekündigt werden. Grundsätzlich gilt eine dreimonatige Frist zum Jahresende. Das Kündigungsschreiben muss somit bis am 30. September bei der Krankenversicherung eintreffen, damit die Kündigung per 31. Dezember gilt. Die Kündigungsfristen können von den Krankenversicherungen frei festgelegt werden. Bei einigen Versicherern gilt eine Kündigungsfrist von sechs statt drei Monaten. Die konkreten Fristen entnehmen Sie Ihrem Versicherungsvertrag.
Wenn sich die Prämien von den Zusatzversicherungen für das kommende Jahr ändern, gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat nach Mitteilung der neuen Prämien ¬¬– In dem Fall gilt die neue Kündigungsfrist, 30. November.
Wichtig zu beachten ist, dass jeder Versicherungsnehmer einige Gesundheitsfragen wahrheitsgetreu beantworten muss, damit eine allfällige Aufnahme in die Zusatzversicherungen geprüft werden kann. Es kann somit vorkommen, dass Sie Ihre bevorzugte Versicherung nicht abschliessen können. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, die alte Versicherung erst zu kündigen, wenn Sie eine Aufnahmebestätigung vom neuen Versicherer erhalten.
Die alte Krankenversicherung kündigen und günstigere Lösungen finden
Wir unterstützen Sie gerne bei Versicherungswechsel. Bevor Sie Ihre Krankenversicherung kündigen, können Sie gerne bei uns den Vergleich vornehmen. Anschliessend erhalten Sie direkt die gewünschte Offerte. Bei weiteren Fragen unterstützen wir Sie gerne unverbindlich und kostenlos.