Grundversicherung (KVG)

Die Grundversicherung nach KVG: Leistungen und Modelle

Seit 1996 ist die obligatorische Grundversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) für jeden Schweizer Bürger Pflicht. Sie ermöglicht es, dass Sie bei Krankheit, Unfall und Schwangerschaft grundlegende Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen können. Während die Leistungen bei jeder Krankenkasse gleich sind, erheben die Versicherer unterschiedlich hohe Prämien. Sparen lässt sich mit alternativen Versicherungsmodellen.

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Was deckt die Grundversicherung nach KVG ab?

Wer in der Schweiz lebt, muss zwingend eine obligatorische Krankenpflegeversicherung abschliessen. Da es sich um eine Pflichtversicherung handelt, dürfen die Krankenkassen niemandem den Zutritt zur sogenannten Grundversicherung verwehren. Den Versicherungsschutz erhalten Sie unabhängig vom Alter und von eventuellen Vorerkrankungen.

Welche Leistungen die obligatorische Grundversicherung abzudecken hat, regelt das KVG. Die Höhe der Deckung ist in der Krankenpflege-Leistungsverordnung festgelegt. Grundsätzlich zahlt die Krankenkasse für notwendige medizinische Behandlungen und Medikamente, sofern diese "wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich" sind.

Zu den weiteren Leistungen zählen:

  • Notfallhilfe
  • Transporte und Rettungsaktionen
  • Unterbringung im Spital und in teilstationären Einrichtungen
  • Rehabilitation und Pflege
  • therapeutische Massnahmen wie Ergo- und Physiotherapie und Chiropraktik
  • gewisse alternativmedizinische Behandlungsmethoden
  • Die Grundversicherung muss für jedes Kind nach der Geburt abgeschlossen werden. Wer neu in die Schweiz zieht, hat drei Monate Zeit, um eine passende Krankenkasse zu finden.

    Kostenbeteiligung an der Grundversicherung

    Für die medizinische Grundversorgung fällt eine Kostenbeteiligung an. Diese teilt sich in die sogenannte Jahresfranchise und den Selbstbehalt auf. Die ordentliche Jahresfranchise beträgt 300 Schweizer Franken pro Jahr. Bis zu dieser Höhe tragen Sie die Kosten für Behandlungen und Medikamente selbst. Gehen die Kosten über die Franchise hinaus, werden sie von der Krankenkasse übernommen. Sie zahlen nur noch einen Selbstbehalt in Höhe von 10 Prozent, maximal 700 Schweizer Franken pro Jahr bei Erwachsenen, 350 Franken bei Kindern.

    Durch die Wahl einer höheren Franchise können Sie Ihre Monatsprämien senken. Erwachsene über 26 Jahren können Franchisen bis zu 2'500 Schweizer Franken pro Jahr festlegen.

    Gleiche Leistung - unterschiedliche Prämien

    Obwohl die Leistungen in der Grundversicherung gleich sind, erheben die Krankenkassen unterschiedlich hohe Versicherungsprämien. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) teilt die Krankenkassen auf verschiedene Prämienregionen auf. In städtischen Regionen stehen mehr medizinische Angebote zur Verfügung als in ländlichen Regionen. Entsprechend unterscheiden sich auch die Monatsprämien.

    Die alternativen Versicherungsmodelle der Grundversicherung

    Versicherungsprämien sparen können Sie, wenn Sie sich für ein alternatives Versicherungsmodell entscheiden. Im Standard-Modell haben Sie freie Arztwahl. Die alternativen Versicherungsmodelle schränken die Auswahl Ihres ersten Ansprechpartners ein.

  • Hausarzt-Modell: Sie wenden sich im Krankheitsfall zunächst an Ihren Hausarzt.
  • HMO-Modell: Im Krankheitsfall suchen Sie zunächst eine Gruppenpraxis (HMO) auf.
  • Telmed-Modell: Ihr erster Ansprechpartner ist die Hotline eines Telemedizin-Beratungszentrums.
  • Bei Bedarf überweist Ihr erster Ansprechpartner Sie zur weiteren Behandlung an einen Spezialisten oder ins Spital.

    Krankenkassen vergleichen und passendes Versicherungsmodell finden

    Nicht jede Krankenkasse bietet alle alternativen Versicherungsmodelle an. Einige Versicherer ergänzen diese Auswahl dagegen noch und haben zum Beispiel Modelle im Programm, bei denen Sie sich im Krankheitsfall zunächst an eine Partnerapotheke wenden. Machen Sie unseren Versicherungsvergleich und finden Sie heraus, bei welcher Krankenkasse Sie die günstigste Grundversicherung bekommen.