Aktuelle Krankenversicherungsprämien und -bewertungen 2020

In der Schweiz besteht eine Krankenversicherungspflicht seit dem Jahr 1996. Jeder Einwohner ist ab Geburt oder Wohnsitznahme in der Schweiz obligatorisch krankenversichert. Obwohl die versicherten Leistungen der obligatorischen Grundversicherung gesetzlich vorgegeben sind, unterscheiden sich die verschiedenen Krankenversicherungen stark. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, die Prämien, aber auch die Ziele und Qualität der Krankenversicherungen zu vergleichen. Die Auswahl des Versicherers steht Ihnen frei. Wir helfen Ihnen jedoch sehr gerne beim Treffen Ihrer Entscheidung.

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Krankenversicherungsvergleich 2020

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Die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz

Versicherungspflicht

Das Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) sieht vor, dass alle Personen, die sich in der Schweiz aufhalten, eine obligatorische Krankenpflegeversicherung bzw. Grundversicherung abschliessen müssen. Bei Geburt oder Einreise in die Schweiz hat jede Person drei Monate Zeit, diese Versicherung abzuschliessen. Die Versicherungspflicht gilt jedoch bereits ab Einreise- oder Geburtsdatum. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass die Versicherung innerhalb der Frist, jedoch sobald wie möglich abgeschlossen wird. Jede Person kann selber entscheiden, bei welcher Krankenversicherung sie versichert sein möchte. Die einzige Voraussetzung ist jedoch, dass die Krankenversicherung im entsprechenden Wohnkanton tätig ist.

Order

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich gemäss Art. 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) innert drei Monaten nach der Wohnsitznahme oder der Geburt in der Schweiz für Krankenpflege versichern oder von ihrem gesetzlichen Vertreter beziehungsweise gesetzlichen Vertreterin versichern lassen. Obwohl die Anmeldefrist drei Monate ist, gilt die Versicherungspflicht bereits ab Einreise- oder Geburtsdatum. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass die Versicherung innerhalb der Frist, jedoch sobald wie möglich abgeschlossen wird. Jede Person kann selber entscheiden, bei welcher Krankenversicherung sie versichert sein möchte. Die einzige Voraussetzung ist jedoch, dass die Krankenversicherung im entsprechenden Wohnkanton tätig ist.

Zwangszuweisung

Die Gemeinden überprüfen die Einhaltung der Versicherungspflicht ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Wenn der Versicherungsnehmer sich nicht an die Anmeldefrist von drei Monaten hält, wird er von der Gemeinde zwangszugewiesen. Das heisst, die Gemeinde weist Personen, die ihrer Versicherungspflicht nicht rechtzeitig nachkommen, einem Versicherer zu. In der Regel wird die teuerste Variante (Basis Variante mit einer Franchise über CHF 300.–) für den Kunden ausgewählt. Dementsprechend empfehlen wir Ihnen, bei einer Einreise oder Geburt mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Anmeldung.

Versicherte Risiken

Die versicherten Risiken in der Grundversicherung sind: Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Die Grundversicherung übernimmt in diesen Fällen die Kosten für notwendige Behandlungen und Medikamente, sofern es sich um gesetzliche Vorgaben und versicherten Leistungen handelt.

Gleiche Leistungen, unterschiedliche Prämien

Die Versicherten Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich vorgegeben. Diese sind somit bei allen Krankenversicherungen genau gleich. Die Prämien unterscheiden sich jedoch von Krankenversicherung zu Krankenversicherung. Für die Berechnung der Monatsprämie spielen zwei Faktoren eine wichtige Rolle: Altersgruppe und Prämienregion. Einkommen, Vermögen oder Familienstand beeinflussen die Prämienhöhe nicht.

Die Prämienmitteilung erfolgt immer im Herbst. Etwa im Oktober erhalten alle Versicherungsnehmer eine neue Versicherungspolice für das neue Jahr. Die aufgeführten Prämien werden jeweils vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) kontrolliert und genehmigt. Erst dann können die neuen Prämien für das kommende Jahr veröffentlicht werden.

Lohnt sich der Krankenversicherungswechsel? Machen Sie den Vergleich!

Wenn Sie die Versicherungspolice bis Ende Oktober erhalten, ist es wichtig, dass Sie das Dokument genauer anschauen. Oft erwartet uns eine Prämienerhöhung für das kommende Jahr. Es schadet nicht, einen unverbindlichen Krankenversicherungsvergleich durchzuführen. Mit einem Versichererwechsel können unter Umständen Prämien eingespart werden – trotz gleicher Deckung.

Zudem ist empfehlenswert, auch die Angaben und die Versicherungsdeckung auf der Police zu kontrollieren. Sollten Fehler vorhanden sein, haben Sie vier Wochen Zeit, um diese korrigieren zu lassen.

Für einen Krankenversicherungsvergleich sind wir gerne für Sie da.

Kündigungsfrist

In der Grundversicherung gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Das bedeutet, dass die Kündigung fristgerecht bis am 30. November beim Versicherer eintreffen muss. In dem Fall wird der Vertrag per 31. Dezember aufgehoben. Damit diese Kündigung gilt, müssen zwingend alle Rechnungen vom Vorversicherer bis am 31. Dezember beglichen werden. Zudem muss die neue Krankenversicherung dem Vorversicherer bestätigen, dass der Versicherungsnehmer ab 1. Januar nahtlos bei ihnen versichert ist.

Die Zusatzversicherung

Die Grundversicherung kann leider nicht alle Leistungen und Bedürfnisse der Kunden abdecken. Aus diesem Grund können die Krankenversicherungen freiwillige Zusatzversicherungen anbieten. Hier werden die individuellen Bedürfnisse der Kunden abgeholt, damit jeder Versicherungsnehmer optimal versichert werden kann. Anders als in der Grundversicherung, können die Versicherer selber entscheiden, welche Leistungen in den Zusatzversicherungen eingeschlossen sind. Deshalb ist auch hier empfehlenswert, einen Krankenversicherungsvergleich zu machen. Wir können Sie gerne beraten.

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Unser Krankenkassenvergleich nutzt die Priminfo Daten des BAG. So sind alle Informationen stets top-aktuell. Ganz unkompliziert berechnen Sie die aktuellen Krankenkassenprämien und holen direkt eine Offerte Ihrer bevorzugten Krankenkasse ein.

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